Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Kurse und Trainings (insbesondere Mantrailing), die von Stefan Maag (nachfolgend "Trail Dog Maag" genannt) angeboten werden.
Die Anmeldung zu Kursen und Trainings kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail, WhatsApp) erfolgen und ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.
Die Bezahlung der Kurse und Trainings erfolgt entweder bar vor Ort, per TWINT oder gegen Rechnung. Rechnungen sind innert der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Eine Abmeldung von einem gebuchten Training ist bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, da der Platz so kurzfristig meist nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Trail Dog Maag behält sich das Recht vor, Trainings bei unzumutbaren Wetterbedingungen (Gefahr für Mensch oder Hund), Krankheit des Leiters oder mangelnder Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge für ein kommendes Training gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Teilnehmende Hunde müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Läufige Hündinnen sind im Training grundsätzlich zugelassen, der Veranstalter ist jedoch vorab darüber zu informieren, um den Ablauf entsprechend planen zu können. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt auf eigenes Risiko. Trail Dog Maag übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Trainings entstehen, sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für sämtliche von ihm und/oder seinem Hund verursachten Schäden in vollem Umfang.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bülach / Sitz von Trail Dog Maag (Oberembrach), sofern das Gesetz keinen anderen zwingenden Gerichtsstand vorschreibt.
Stand: Juli 2026